Friedhofsgebührensatzung Stadt Marl

Friedhofsgebührensatzung Marl

Gebühren für die Benutzung der Leichenzelle und Trauerhallen

1.1 Aufbewahrung in der Leichenzelle 150 €

1.2 Benutzung der Trauerhalle 300 €

1.2a Benutzung der Trauerhalle Hauptfriedhof 360 €

1.3 Aufbewahrung / Unterstellung Urne 75 €

Gebühren für die Verleihung von Grabnutzungsrechten Nutzungszeit

Reihengrabarten

2.11 Kindergrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 15 Jahre 1.249 €

2.111 Verlängerung der Nutzungszeit eines Kindergrabes für 5 Jahre 416 €

2.12 Erdgrab in einer gärtnerbetreuten Anlage 25 Jahre (30 Jahre auf dem Hauptfriedhof) 2.543 €

2.121 Verlängerung der Nutzungszeit eines Erdgrabes in einer gärtnerbetreuten Anlage pro Stelle / Jahr 102 €

2.13 Rasengrab 25 Jahre (30 Jahre auf dem Hauptfriedhof) 2.957 €

2.14 Einzelgrab 25 Jahre (30 Jahre auf dem Hauptfriedhof) 2.782 €

2.17 Rasengrabkammer Hauptfriedhof (NEU: ohne Grabplatte) 15 Jahre 2.496 €

2.20 Urnengrab / Urnengrab in gärtnerbetreuten Anlagen 15 Jahre 1.167 €

2.201 Verlängerung eines Urnengrabes in einer gärtnerbetreuten Anlage pro Stelle / Jahr 78 €

 

Gebühren für die Verleihung von Grabnutzungsrechten Nutzungszeit

2.21 Rasenurnengrab 15 Jahre 1.143 €

2.22 Urnenwandkammer 15 Jahre 1.441 €

2.23 Baumurnengrab (Neu: ohne Grabplatte) 15 Jahre 1.892 €

Gebühren für die Verleihung von Grabnutzungsrechten Nutzungszeit Familiengrabarten

2.31 Familiengrab je Grabstelle 30 Jahre 3.338 €

2.32 Verlängerung der Nutzungszeit an Familiengrab pro Stelle / Jahr 111 €

2.321 zusätzliche Belegung einer Familiengrabstätte durch eine Urne, Erweiterung des Nutzungsrechtes während der laufenden Nutzungszeit pro Urne /Jahre 62 €

2.33 entfallen

2.34 Verlängerung der Nutzungszeit an Familiengrabkammer 2 Stellen / Jahr 238 €

2.35 entfallen

2.36 Verlängerung der Nutzungszeit an Kommunales Familieneinheitsgrab 2 Stellen / Jahr 380 €

2.37 entfallen

2.38 Verlängerung der Nutzungszeit an Rasenfamiliengrab 2 Stellen / Jahr 264 €

2.41 Urnenfamilien-/Urnenpartnergrab in gärtnerbetreuten Anlagen, je Grabstelle 20 Jahre 1.555 €

2.42 Verlängerung der Nutzungszeit an Urnenfamilien/Urnenpartnergrab in gärtnerbetreuten Anlagen pro Stelle / Jahr 78 €

2.43 Urnenfamilienwandkammer (2 Grabstellen) 20 Jahre 3.129 €

2.44 Verlängerung der Nutzungszeit an Urnenfamilienwandkammer 2 Stellen / Jahr 156 €

2.45 Familienbaumurnengrab (2 Grabstellen, Neu: Ohne Grabplatte) 20 Jahre 4.819 €

2.46 Verlängerung der Nutzungszeit an Familienbaumurnengrab 2 Stellen / Jahr 241 €

2.47 entfallen

2.48 Verlängerung der Nutzungszeit an Kommunales Urnenfamiliengrab 2 Stellen / Jahr 268 €

Gebühren für die Vorbereitung einer Grabstätte zum Zwecke einer Beisetzung und Durchführung einer Bestattung (Bestattungsgebühren) – je Grabstelle

3.11 Beisetzung nicht meldepflichtiger Frühgeburten 249 €

3.12 Beisetzung von Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (einschließlich Totgeburten) in einem Erdgrab 388 €

3.13 Beisetzung von Personen nach dem vollendeten 5. Lebensjahr in einem Erdgrab bzw. einer Grabkammer 667 €

3.14 Beisetzung einer Urne (auch im Baumurnengrab) 318 €

3.15 Beisetzung einer Urne in einer Urnenwandkammer 249 €

3.2 Zuschlag für Leistungen außerhalb der in § 9 der Friedhofssatzung festgelegten Zeiten (z.B. Samstags) 419 €

Gebühren für die Öffnung von Grabstätten und Ausgrabung

4.1 aus einem Erdgrab bzw. einer Grabkammer 2.342 €

4.2 aus einem Urnengrab (auch Baumgrab) 946 €

4.3 aus einer Urnenwandkammer 528 €

Sonstige Gebühren

5.1 Gebühr für die Unterhaltung vorzeitig eingeebneter Gräber bis zum Ablauf der Ruhefrist; pro Grabstelle und Jahr verbleibender Ruhefrist 45 €

5.2 Gebühr für das Abräumen von baulichen Anlagen (einschließlich Entsorgung) 200 €

 

Stand 2024

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